Erprobung von Rettungsgeräten und Rettungseinrichtungen

- Test eines Handfunkgeräts auf Wasserdichtigkeit
Die Entwicklung und Prüfung von Rettungsgeräten und Rettungseinrichtungen ist im Prinzip zunächst Sache der Bundesebene in Kooperation mit den entsprechenden Fachfirmen. Insofern versteht der Landesverband Nordrhein seine Aufgabe in erster Linie als eine Mitwirkung bei bundesweiten Erprobungen von neuem Einsatzgerät.
Es ist selbstverständlich, dass der Bundesverband der DLRG, der ja selbst nicht unmittelbar auf das Mitgliederpotential zugreifen kann, wiederum in aller Regel auf die Mitwirkung der nachgeordneten Gliederungsebenen angewiesen ist.
Auch der Landesverband hat seinerseits keine unmittelbar ihm zugeordneten Mitglieder. Er muss sich also seinerseits der mitgliederführenden örtlichen Gliederungen bedienen, die wiederum eine entsprechende Aufgabenstellung in ihrer Satzung verankert haben.
Damit ist sichergestellt, dass bei der Entwicklung und Erprobung neuer Rettungsgeräte und Rettungsmittel auf den gesamten Erfahrungsschatz der DLRG-Basis zurückgegriffen werden kann.
Derartige Erprobungen gab es schon häufig - beginnend von einfachen Hilfsmitteln wie Rettungsleinen oder Torpedo-Buoy ("Baywatch-Boje") bis hin zu Motorrettungsbooten und vollständig ausgerüsteten Einsatzfahrzeugen.
Aber auch der Landesverband Nordrhein selbst wird hin und wieder von Fachfirmen angesprochen und gebeten, neu konzipierte Materialien zu erproben und zu bewerten. Dies geschah in Vergangenheit z.B. für Rettungswesten oder Boote.
Aktuelle Erkenntnisse zu Neuentwicklungen auf dem Gebiet der Wasserrettung - so es denn welche gibt - finden Sie auf den Seiten des Ressorts Einsatz.

