Erste-Hilfe- und Sanitätsausbildung

- Fachkundige Herz-Lungen-Wiederbelebung
Von Eigenausbildung zur Breitenausbildung
Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Angebotspektrums im Landesverband. Zunächst nur für die Ertüchtigung unserer eigenen Rettungsschwimmer gedacht, hat sich nach der Wende aufgrund der anderen Wasserrettungsstrukturen im Ostteil der Bundesrepublik die Erste-Hilfe allmählich bundesweit zur Breitenausbildung für jedermann entwickelt.
Aus diesen Anfängen ist kontinuierlich ein gestaffeltes Ausbildungsangebot entstanden - nicht zuletzt maßgeblich gefördert durch die Aufnahme der DLRG in die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) im Jahr 1994.
Im Zuge des Verbesserung der Qualifikation der Rettungsschwimmer im Wachdienst bleibt es nicht allein bei der Erste-Hilfe-Ausbildung, sondern es kommen auch Kurse zur Sanitätätsausbildung (SAN A und SAN B) hinzu. In aller Regel werden diese Kurse in den örtlichen Gliederungen der DLRG angeboten.
Die verschiedenen Ausbildungsgänge sind in der Prüfungsordnung Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung beschrieben. Für die Ausbildung zuständig sind Erste-Hilfe- und Sanitätsausbilder mit ensprechender Ausbildungsberechtigung.
Alle weiteren Informationen zu dem Komplex Erste-Hilfe- und Sanitätsausbildung finden Sie hier auf den Webseiten des Ressorts Ausbildung.
Qualitätssicherung durch Ärzte
Wie bei den anderen Hilfsorganisationen auch wachen Ärzte im Landesverband bis hinunter zu den örtlichen Gliederungen über die Qualität der Erste-Hilfe- und Sanitätsausbildung. Diese Ärzte sind in der Regel Vorstandsmitglieder und haben damit die der Bedeutung ihrer Tätigkeit entsprechende Amtsautorität.
Nähere Informationen über die Organisation des Ressorts Medizin im Landesverband und über die Tätigkeiten der Ärzte innerhalb der DLRG erhalten Sie hier.

