Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein e.V.

Schlussbestimmungen

XIII. Schlussbestimmungen

§ 64
Satzungsänderungen

(1) 1 Änderungen dieser Satzung können nur von der Landesverbandstagung beschlossen werden. 2 Zu einem Beschluss über eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. 3 Die Satzungsänderung  bedarf der Zustimmung des Präsidiums der DLRG.

(2) 1 Die beantragte Satzungsänderung muss im Wortlaut und mit schriftlicher Begründung zusammen mit der Einladung zur Tagung bekannt gegeben werden. 2 Anträge auf Satzungsänderung müssen drei Monate vor der Landesverbandstagung beim Landesverband eingehen.

(3) Änderungen, die sich aus der Diskussion über anstehende satzungsändernde Anträge ergeben, sind zulässig und unterliegen nicht der Antragsfrist.

(4) 1 Der Vorstand ist ermächtigt, Satzungsänderungen, die vom zuständigen Registergericht, Finanzamt oder vom Präsidium der DLRG für erforderlich gehalten werden, selbst zu beschließen und beim Registergericht anzumelden. 2 Die Mitglieder der Landesverbandstagung sind von diesen Satzungsänderungen unverzüglich über die Bezirksgeschäftsstellen zu informieren.

§ 65
Auflösung des Landesverbandes

(1) Die Auflösung des Landesverbandes kann nur in einer zu diesem Zweck mindestens sechs Wochen vorher einberufenen außerordentlichen Landesverbandstagung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.

(2) 1Bei Auflösung des Landesverbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt dessen Vermögen bei Einwilligung des Finanzamtes an die DLRG e.V., ersatzweise an einen anderen gemeinnützigen Verband mit gleicher oder artverwandter Zielsetzung. ² Der Begünstigte hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

§ 66
Inkrafttreten der Satzung

1 Diese Satzung wurde durch die ordentliche Landesverbandstagung vom 9. Oktober 2004 in Stenden beschlossen. 2 Sie wurde am 21. Mai 2005 durch das Präsidium der DLRG genehmigt und am 15. Juli 2005 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer VR 5923 eingetragen. 3 Sie tritt mit dem Tag ihrer Eintragung in Kraft.