Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein e.V.

Ausschüsse

VII. Ausschüsse

§ 33
Bildung von Ausschüssen

1 Ausschüsse und Arbeitskreise können durch Beschluss eines Organs für bestimmte Aufgabengebiete gebildet werden. 2 Ihre Arbeitsergebnisse sind dem zuständigen Organ vorzulegen.