Ausschüsse
VII. Ausschüsse
§ 33
Bildung von Ausschüssen
1 Ausschüsse und Arbeitskreise können durch Beschluss eines Organs für bestimmte Aufgabengebiete gebildet werden. 2 Ihre Arbeitsergebnisse sind dem zuständigen Organ vorzulegen.
VII. Ausschüsse
§ 33
Bildung von Ausschüssen
1 Ausschüsse und Arbeitskreise können durch Beschluss eines Organs für bestimmte Aufgabengebiete gebildet werden. 2 Ihre Arbeitsergebnisse sind dem zuständigen Organ vorzulegen.