Die Satzung des Landesverbands Nordrhein
Die Satzung ist das wichtigste Regelwerk eines jeden Vereins. Sie ist so bedeutsam, dass sie sogar die meisten Bestimmungen des im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Vereinsrechts "aushebelt". Dies bedeutet, dass bestimmte Passagen des BGB nur dann zur Anwendung kommmen, wenn es keine entsprechenden Regelungen in der Vereinssatzung gibt.
Satzungen sind "lebendige" Vorschriften. Sie haben nie allzu lange Bestand, weil sich ständig neue Erkenntnisse und aus diesen wiederum neue juristische Anforderungen an die Satzung ergeben. Nach längstens 10 Jahren müsste eigentlich jede Satzung den mehr oder weniger starken Veränderungen angeglichen werden.
Die aktuelle Satzung des Landesverbands Nordrhein ist aus diesem Grunde vergleichsweise sehr jung. Sie wurde am 09. Oktober 2004 durch die Landesverbandstagung in Stenden beschlossen. Wir sind selbst gespannt, wann die nächste Änderung dieser Satzung fällig wird.
Nachstehend ist der Wortlaut der Satzung veröffentlicht. Um die insgesamt 66 Paragraphen nicht in ein unübersichtliches Gesamtdokument zu packen, haben wir für jeden Abschnitt eine separate Webseite eingerichtet, die Sie anwählen können. Der Vollständigkeit halber sind die einzelnen Paragraphen in der nachstehenden Übersicht aufgeführt.
Selbstverständlich ist es Ihnen freigestellt, sich in Fragen zu unserer Satzung an unsere LV-Geschäftsstelle zu wenden.
Präambel und Klarstellung
I. Name und Sitz
§ 1 - Name und Sitz
II. Zweck und Gemeinnützigkeit
§ 2 - Zweck
§ 3 - Gemeinnützigkeit und Mittelverwaltung
III. Mitgliedschaft
§ 4 - Aufnahme
§ 5 - Ausübung der Rechte
§ 6 - Stimmrecht
§ 7 - Beitrag
§ 8 - Haftung bei eigenmächtigem Handeln
§ 9 - Beendigung der Mitgliedschaft
IV. Struktur
§ 10 - Gliederung des Landesverbands
§ 11 - Bezirke und Ortsgruppen
V. Jugend
§ 12 - Jugend
VI. Organe des Landesverbands
1. Landesverbandstagung
§ 13 - Zuständigkeit
§ 14 - Zusammensetzung
§ 15 - Stimm- und Rederecht
§ 16 - Zusammentreten
§ 17 - Einberufung
§ 18 - Anträge
2. Landesverbandsrat
§ 19 - Zuständigkeit
§ 20 - Zusammensetzung
§ 21 - Stimm- und Rederecht
§ 22 - Zusammentreten
§ 23 - Einberufung
§ 24 - Anträge
3. Landesverbandsvorstand
§ 25 - Aufgaben
§ 26 - Zusammensetzung
§ 27 - Vertretungsbefugnis
§ 28 - Amtszeit
§ 29 - Geschäftsverteilung und Geschäftsführender Vorstand
§ 30 - Beauftragte
4. Schieds- und Ehrengericht
§ 31 - Aufgaben
§ 32 - Sanktionen
VII. Ausschüsse
§ 33 - Bildung von Ausschüssen
VIII. Allgemeine Bestimmungen
§ 34 - Geschäftsjahr
§ 35 - Einladungen
§ 36 - Anträge
§ 37 - Beschlussfähigkeit
§ 38 - Abstimmungen und Wahlen
§ 39 - Protokoll
§ 40 - Haupt- und Wahlamt
IX. Bestimmungen für Gliederungen
1. Allgemein
§ 41 - Name
§ 42 - Zweck und Mitgliedschaft
2. Organe und Gliederung
§ 43 - Allgemein
a) Bezirks- und Ortsgruppentagung
§ 44 - Zuständigkeit
§ 45 - Zusammensetzung
§ 46 - Zusammentreten
§ 47 - Stimmrecht
b) Bezirksrat
§ 48 - Zuständigkeit
§ 49 - Zusammensetzung
§ 50 - Zusammentreten
§ 51 - Stimmrecht
c) Vorstand
§ 52 - Aufgaben
§ 53 - Vorstandsämter
§ 54 - Beauftragte
d) Schieds- und Ehrengericht
§ 55 - Bildung des Schieds- und Ehrengerichts
§ 56 - Aufgaben und Verfahren
X. Verhältnis Landesverband - Bezirke - Ortsgruppen
§ 57 - Kontrollrechte
§ 58 - Eingriffsrechte
§ 59 - Mitwirkungsrechte übergeordneter Gliederungen
§ 60 - Pflichten der Gliederungen
§ 61 - Interner Geschäftsverkehr
XI. Ordnungen, Richtlinien und Anweisungen
§ 62
XII. Veröffentlichungsorgan
§ 63
XIII. Schlussbestimmungen
§ 64 - Satzungsänderungen
§ 65 - Auflösung des Landesverbands
§ 66 - Inkrafttreten der Satzung

