Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein e.V.

Jugendarbeit im Landesverband

In § 12 der Satzung ist der DLRG-Jugend ein hoher Stellenwert im Rahmen der gemeinnützigen Zielsetzung des Landesverbands eingeräumt.

Aufbau und Gliederung der Jugend entsprechen denen des Landesverbandes. So wie die Arbeit des Landesverbandes bestimmt wird durch die Satzung, vollzieht sich die Arbeit der DLRG-Jugend nach einer von der Landesjugend beschlossenen Jugendordnung.

An dieser Stelle soll auch Schluss sein mit Erläuterungen. Im Rahmen ihrer Selbständigkeit ist die DLRG-Jugend auch autark bei der Erstellung und Pflege ihres Internet-Angebots. Dieses erreichen Sie durch Mausklick auf das Logo der DLRG-Jugend rechts auf dieser Seite.