Zugführer im Katastrophenschutz

- Zugführer

- Stv. Zugführer

- Zugtruppführer
Voraussetzungen
Mitgliedschaft in der DLRG
Unterführerausbildung
mindestens dreijährige Tätigkeit als Unterführer
Befürwortung durch den Landesverband
Ausführungsbestimmungen:
Die Mitgliedschaft und die Unterführerausbildung muss vor Beginn der Ausbildung nachgewiesen werden. Bei besonderer Eignung und Bedarf kann das Präsidium von den zeitlichen Voraussetzungen abweichen.
Leistung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Ausführungsbestimmungen:
Die zwei Prüfungsteile sind:
praktische Prüfung: Einsatzleitung / Arbeiten in einer Technischen Einsatzleitung
theoretische Prüfung: Fallbearbeitung aus dem Themenbereich Stabsarbeit/KatS-Organisation
Praktische Prüfung
Es ist die Befähigung nachzuweisen, komplexe Einsatzsituationen in der Gefahrenabwehr zu lösen.
Ausführungsbestimmungen:
Es ist eine Einsatzlage mit Störfaktoren nachzustellen. Schwerpunkte der Prüfung sind die Zusammenarbeit verschiedener Organisationen bzw. Fachdienste und das Führen von größeren Einheiten.
Theoretische Prüfung
Es werden Lösungsvorschläge aus der Problematik der Stabsarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Einsatzorganisation und Einsatzabwicklung erwartet (schriftliche Beantwortung des vorgelegten Fragenkomplexes).
Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung wird an der zentralen Ausbildungsstätte der DLRG durchgeführt.
Ausführungsbestimmungen:
Die Stundenaufteilung ist dem Ausbildungsrahmenplan bzw. dem Curriculumim Handbuch KS zu entnehmen.
Ausbildungsverlauf
KatS Basisausbildung:
Helfer im KatS
Aufbauausbildung:
Truppführer
Unterführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandführer
Aufbauausbildung mit MdB:
Ausbilder
Multiplikator
Zusatzausbildung
des Helfers:
Kraftfahrer
Bootsführer
Taucher
Fort- und Weiterbildung
LBP Landesverband
LBP Präsidium
Externe Lehrgänge:
LBP AKNZ

