Helfer im Katastrophenschutz

- Taktisches Zeichen "Helfer"
Die Helfergrundausbildung, die jeder im Katastrophenschutz mitwirkende Helfer der DLRG durchlaufen soll, ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge.
Voraussetzungen
Mindestalter 17 Jahre
Mitgliedschaft in der DLRG
gültige Fachausbildung Wasserrettungsdienst (4.1.1)
Leistungen der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.
Ausführungsbestimmungen:
Eine Zensur der Prüfung findet nicht statt. Es gibt nur die Ergebnisse „bestanden“ und „nicht bestanden“. Es müssen beide Prüfungsteile bestanden werden, wobei eine Wiederholung auch eines Prüfungsteiles möglich ist.
Praktische Prüfung
In Ergänzung zur Fachausbildung Wasserrettungsdienst ist eine Einsatzsituation nachzustellen. Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Maßnahmen eines Einsatzablaufes innerhalb der Gefahrenabwehrstrukturen beherrscht. Die Übung sollte als Abschluss der Ausbildung in Form einer Gruppenübung absolviert werden. Die Inhalte richten sich nach Bundesrecht und den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.
Theoretische Prüfung
Für die theoretische Prüfung ist ein Prüfungsbogen zu verwenden. Die Inhalte richten sich nach Bundesrecht und den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.
Ausbildung
Die Ausbildung wird in den Bezirken oder Ortsgruppen durchgeführt. Die Teilnahme an Ausbildungsseminaren und die Abnahme von Prüfungselementen in verschiedenen Gliederungen ist zulässig.
Ausführungsbestimmungen:
Die Stundenaufteilung ist dem entsprechenden Ausbildungsrahmenplan bzw. dem Curriculum Katastrophenschutz - Handbuch KS - zu entnehmen.
Ausbildungsverlauf
KatS Basisausbildung:
Helfer im KatS
Aufbauausbildung:
Truppführer
Unterführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandführer
Aufbauausbildung mit MdB:
Ausbilder
Multiplikator
Zusatzausbildung
des Helfers:
Kraftfahrer
Bootsführer
Taucher
Fort- und Weiterbildung
LBP Landesverband
LBP Präsidium
Externe Lehrgänge:
LBP AKNZ

