Nordrhein-Westfalen hat die meisten Berufsfeuerwehren (26 von 100 bundesweit), die größte Zahl hauptberuflicher Feuerwehrleute innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren und mehr als 80.000 gut ausgebildete ehrenamtliche Feuerwehrleute. Die kommunalen Feuerwehren sind durchweg gut und modern ausgerüstet.
Die anerkannten Hilfsorganisationen haben gemeinsam mit dem Land 288 Einsatzeinheiten aufgestellt, deren Ausrüstungen und Fahrzeuge jeweils zu 1/3 vom Land, vom Bund und von den Organisationen gestellt werden. Diese Einsatzeinheiten umfassen ca. 30 Helferinnen und Helfer und bestehen jeweils aus einer Sanitätsgruppe, einer Betreuungsgruppe, einer Führungs- und einer Technikkomponente.
Innerhalb des Katastrophenschutzes liegt bei den Feuerwehren die Aufgabe des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Dazu gehören auch der Umgang mit Gefahrgütern und die Dekontamination von Personen und Material im Zusammenhang mit ABC-Stoffen. Die Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen werden für den Sanitäts- und Betreuungsdienst eingesetzt.
Die anerkannten Hilfsorganisationen sind mit ihren Einsatzeinheiten oder einzelnen Komponenten an der Gefahrenabwehr beteiligt. Dies reicht von der Anforderung von Krankentransportwagen und Rettungswagen aus den Einsatzeinheiten bis zum Einsatz kompletter Einheiten bei Massenanfall von Verletzten - MANV - (z.B. bei Bus- oder Eisenbahnunfällen). Die Leistungen der Organisationen sind beachtenswert aber auch noch zu intensivieren. So ist die Bereitschaft groß, auch im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten in die tägliche Gefahrenabwehr eingebunden zu werden. Nur so kann auf Dauer das Zusammenspiel der Kräfte bei einer Großschadenslage sichergestellt werden.
Die zuständigen Katastrophenschutzbehörden in NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte, die in solchen Fällen das Zusammenwirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten müssen. Auf der mittleren Verwaltungsebene sind die Bezirksregierungen, darüber das Innenministerium zuständig.
Bei Großschadenslagen und in Katastrophenfällen sind Kreise, Bezirksregierungen und Innenministerium für das Krisenmanagement zuständig und mobilisieren jeweils Krisenstäbe, die alle Fachverwaltungen bündeln und alle Gefahrenabwehrmaßnahmen koordinieren. Nach einem bundesweiten Modell wurden Ende Dezember 2004 in NRW die Aufgaben und Strukturen der Krisenstäbe im Lande neu geregelt, auch um als bevölkerungsreichstes Land Deutschlands ein Signal für ein bundesweit einheitliches und durchgängiges Führungssystem zu setzen.