Ich hab da nochmal eine Frage...
Fragen ist menschlich, und leider sind immer noch nicht alle für Sie interessanten Informationen auf unserer Website zu finden. Aus diesem Grund haben wir hier häufig gestellte Fragen zum Bootsführerschein der DLRG veröffentlicht, um Ihnen eine Hilfestellung zu bieten. Sollten trotzdem noch Fragen offen bleiben, können Sie sich gerne an uns wenden. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner.
Bootsführerschein - Umschreibungen
Ich bin im Besitz eines amtlichen Führerscheins Binnen. Kann ich diesen auf den DLRG Motorbootführerschein A umschreiben lassen?
Die Prüfungsanforderungen für den amtlichen Sportbootführerschein sind geringer als die für den DLRG-Bootsführerschein; deshalb ist eine Umschreibung nicht möglich. Bei der Prüfung wird jedoch der amtliche Teil insofern anerkannt, als der entsprechende Fragebogen nicht mehr ausgefüllt werden muss. Ansonsten gelten die Voraussetzungen gemäß der Prüfungsordnung für den DLRG-Bootsführerschein.
Gleiches gilt übrigens auch, wenn Motorbootführerscheine anderer Organisationen umgeschrieben werden sollen.
Ich bin im Besitz eines DLRG Bootsführerscheins A und eines amtlichen Sportbootführerscheins See. Kann ich diese in den DLRG Bootsführerschein B umschreiben lassen?
Diese Variante ist möglich. Der amtliche Teil wird vom Führerschein See und der DLRG-Teil durch den Bootsführerschein A beigetragen. Somit ist eine Umschreibung dieser beiden Scheine in den DLRG Bootsführerschein B möglich.
Kann ein DLRG Bootsführerschein in einem amtlichen Führerschein umgeschrieben werden?
Es besteht die Möglichkeit, den DLRG Bootführerschein A in den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umschreiben zu lassen. Es ist jedoch nicht möglich, einen DLRG Bootführerschein B in den amtlichen Sportbootführerschein See umzuschreiben. Um dies zu erreichen, laufen seit längerer Zeit Verhandlungen mit dem Bundesverkehrsministerium.


