Bootsführerausbildung für Motorrettungsboote
Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter 18 Jahre
- längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mind. 2 Jahre Wasserrettungsdienst, mind. 1 Jahr Bootsdienst)
- abgeschlossene und gültige Fachausbildung Wasserrettungsdienst
- ärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
- Bescheinigung von mindestens 15 Fahrstunden
- Vorlage eines amtlichen Führerscheines oder eines Führungszeugnisses
Theoretische Prüfung
- amtliche Fragebogen des DMYV/DSV
- Regeln für den Betrieb von DLRG-Motorrettungsbooten
- Bootskunde
- Motorenkunde
- Seemannschaft
- Sicherheit auf Booten
- Ausrüstung
- Umweltschutz
- Wetterkunde
Praktische Prüfung
- An- und Ablegen
- Einfahrt in und Ausfahrt aus einem begrenzten Raum
- Schleppen (in Kiellinie und längsseits)
- Mann über Bord Manöver
- Ankern
- Hilfeleistung (Segelboot oder Segelsurfeinrichtung)
- Knotenkunde (Belegen von Pollern und Klampen, Aufschießen einer Leine)
- Motorenkunde
Wenn Sie Interesse daran haben einen Bootsführerschein für Rettungsboote zu erlangen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre örtliche Gliederung.
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