Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein e.V.

Bootsführerausbildung für Motorrettungsboote

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 18 Jahre
  • längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mind. 2 Jahre Wasserrettungsdienst, mind. 1 Jahr Bootsdienst)
  • abgeschlossene und gültige Fachausbildung Wasserrettungsdienst
  • ärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • Bescheinigung von mindestens 15 Fahrstunden
  • Vorlage eines amtlichen Führerscheines oder eines Führungszeugnisses


Theoretische Prüfung

  • amtliche Fragebogen des DMYV/DSV
  • Regeln für den Betrieb von DLRG-Motorrettungsbooten
  • Bootskunde
  • Motorenkunde
  • Seemannschaft
  • Sicherheit auf Booten
  • Ausrüstung
  • Umweltschutz
  • Wetterkunde


Praktische Prüfung

  • An- und Ablegen
  • Einfahrt in und Ausfahrt aus einem begrenzten Raum
  • Schleppen (in Kiellinie und längsseits)
  • Mann über Bord Manöver
  • Ankern
  • Hilfeleistung (Segelboot oder Segelsurfeinrichtung)
  • Knotenkunde (Belegen von Pollern und Klampen, Aufschießen einer Leine)
  • Motorenkunde

 

 

 

 

 

 

 

Wenn Sie Interesse daran haben einen Bootsführerschein für Rettungsboote zu erlangen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre örtliche Gliederung.

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