Der Wasserrettungsdienst im Landesverband Nordrhein

- Zuwasserbringen eines Strandrettungsbootes
Jeder hat sie irgendwann schon einmal gesehen: die "Lifeguards" der DLRG in ihrer gelb/roten Einsatzkleidung. Sie wachen an den Badestränden im Küsten- und Binnenbereich, halten das wassersportliche Treiben im Auge und greifen in Notsituationen ein.
Dies ist die traditionelle Aufgabe der Wasserrettung, der sich die DLRG seit ihrer Gründung verschrieben hat und die auch heute noch eine Kernaufgabe darstellt.
Seit den Anfängen der DLRG im Jahr 1913 haben sich erhebliche technologische und gesellschaftliche Änderungen ergeben. Neben der "klassischen" Tätigkeit des traditionellen Wachdienstes an Badestellen während festgelegter Betriebszeiten (sog. "Präsenzdienst") haben sich auch modernere Organisationsmodelle mit höherem Technisierungsgrad und höherer Personalverfügbarkeit herausgebildet.
Hier sind in erster Linie die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes mit entsprechenden Wasserrettungskomponenten zu nennen. Dies trifft allerdings nicht für alle Bundesländer zu, da manche Länder in ihrem Rettungsdienstgesetz die Wasserrettung schlicht ignorieren - so auch Nordrhein-Westfalen. Damit gibt es im Landesverband Nordrhein auch keine dem Rettungsdienst zugeordneten DLRG-Einheiten.
Anders sieht es im Feld des Katastrophenschutzes und der Abwehr von Großschadensereignissen aus. Seit der Neuordnung des Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen wirken auch spezielle Wasserrettungseinheiten der DLRG insbesondere bei Hochwassereinsätzen mit. Diese Einheiten rekrutieren sich aus dem Potential der Helfer, die auch für die "normalen" Wasserrettungsaufgaben zur Verfügung stehen.
Aber auch im traditionellen Wachdienst der DLRG, der nicht im öffentlich-rechtlichen Auftrag erfolgt, hat die moderne Technik Einzug gehalten. Zu dem Rettungsschwimmer, der in leichter Einsatzkleidung am Strand patroulliert, gesellen sich moderne Technik wie Boote und Telekommunikationseinrichtungen, aber auch eine zeitgemäße Bekleidung und persönliche Sicherheitsausrüstung. Der "Rettungsschwimmer in der Badehose" hat ausgedient.
Im Prinzip lässt sich heute der Wasserrettungsdienst der DLRG im Landesverband Nordrhein zwei grundsätzlich verschiedenen Rechts- und Organisationsformen zuordnen:
Wasserrettungsdienst in Organisationshoheit der DLRG
Hier ist der von der DLRG eigenständig geplante und durchgeführte Wachdienst gemeint. Dies kann erfolgen:
- in Selbstverantwortung
- im privaten Auftrag (z.B. privater Gewässerbetreiber)
- im öffentlichen Auftrag (z.B. Gemeinde)
Wasserrettungsdienst im hoheitlichen Auftrag
Hierunter fällt der Wasserrettungsdienst im Rahmen und als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr von Bund, Ländern und Gemeinden (wie in § 2 der Satzung aufgeführt). Die hoheitliche Beauftragung ist z.B. in folgenden Rechtsnormen verankert:
- Katastrophenschutz
- Feuerschutz und Hilfeleistung
- Zivilschutz
Ausbildung im Wasserrettungsdienst

- Wasserretter bei einer Einsatzübung
Die Ausbildung der Wasserretter vollzieht sich nach der Prüfungsordnung Wasserrettungsdienst. Diese sieht folgende Qualifikationsstufen vor:
- Helfer im Wasserrettungsdienst
- Wachleiter
- Ausbilder
- Multiplikator
Weitere Einzelheiten zur Aufgabe des Wasserrettungsdienstes finden Sie auf den Ressortseiten im Mitgliederbereich.

