Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein e.V.

Landesverbandsrat

Der Landesverbandsrat ist das höchste Beschlussorgan des DLRG-Landesverbandes Nordrhein zwischen den Landesverbandstagungen und tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Ihm obliegt die Beratung und Beschlussfassung in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Landesverbandstagung vorbehalten sind. Er setzt sich zusammen aus den Leitern der Bezirke und den Mitgliedern des Landesverbandsvorstands.